Mit der Neuerlassung des AWG 2002 wurde auch die Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) neu formuliert. Wie schon bisher ist das AWK bei Genehmigungsanträgen von Anlagen beizulegen. Bislang war außerdem ein Konzept von all jenen Anlagen zu erstellen, die mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigen, dies wurde nun auf 20 Beschäftigte gesenkt. Eine weitere Neuerung betrifft die verpflichtende Fortschreibung des AWK zumindest alle 7 Jahre.
Für zahlreiche Branchen wurden spezifische Konzepte erstellt, die helfen Abfallvermeidungspotentiale zu nutzen oder Abfallverwertungspotentiale auszuschöpfen. Damit wird nicht nur ein wertvoller Beitrag im Sinne der Volkswirtschaft geleistet, sondern auch ein konkreter betrieblicher Nutzen erzielt, weil die kostengünstigste Entsorgung ist jene, die gar nicht erst erforderlich ist.
Sie sind aufgrund der Größe ihres Betriebes verpflichtet ein Abfallwirtschafts-Konzept zur Vorlage bei der Behörde oder im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zu erstellen?
Mit einfachen Mitteln erstelle ich für Sie nicht nur ein Konzept, sondern Sie sparen damit auch langfristig Kosten.