Die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes bringt einige Veränderungen im Verpackungsbereich. Einzelne Bestimmungen sind bereits in Kraft, andere werden erst mit Beginn 2023 in Kraft treten.
EU-Verordnung zum Kriterium HP 14 „ökotoxisch“ bringt neue gefährliche Abfälle und damit geänderte Behandlungserfordernisse.
Mit der Verordnung (EU) 2017/997 werden Abfälle, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen, auf Basis des Kriteriums HP 14 als gefährlich eingestuft. Somit werden Abfälle, die einen als „die Ozonschicht schädigend“ eingestuften Stoff enthalten, dem der Gefahrenhinweis H420 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zugeordnet ist, sofern die Konzentration dieses Stoffes den Konzentrationsgrenzwert von 0,1 % erreicht oder überschreitet, als gefährlicher Abfall eingestuft.