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Elektroschrott - Keri Consulting-  Fair zur Erde - NACHHALTIGE ABFALLWIRTSCHAFT
Keri Consulting - Fair zur Erde
Elektronikschrott, Nachhaltige Abfallwirtschaft
Nachhaltige Abfallwirtschaft

Elektronikschrott

Die Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten, BGBl. II Nr. 121/2005, ist in Österreich seit 2005 in Kraft. Seitdem sind Hersteller und Importeure für die umweltgerechte Verwertung und Behandlung der gesammelten Altgeräte verantwortlich („Produzentenverantwortung“). Diese Verpflichtung gilt aber nicht nur für österreichische Unternehmen, sondern auch für ausländische Versandhändler, die Elektrogeräte direkt an private Konsumenten versenden.

Die Verpflichtung besteht im Wesentlichen aus einer Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem, das dann die von Kommunen oder bei Händlern gesammelten Elektroaltgeräte einer entsprechenden Behandlung zuführt.

Umweltgefährdende Bestandteile müssen dabei demontiert und einer speziellen Behandlung zugeführt werden. Für Altgeräte sind ambitionierte Verwertungsquoten vorgegeben, die seit 2006 zu erreichen sind. Die dabei zu beachtenden Behandlungsgrundsätze wurden in der Abfallbehandlungspflichtenverordnung festgeschrieben.

Die Kosten dafür haben die Sammelsysteme bzw. die bei ihnen teilnehmenden Unternehmen zu tragen. Auch in diesem Bereich gibt es unterschiedliche Sammelsystem im Wettbewerb, die zur Auswahl stehen. Ich helfe Ihnen gerne, die für ihr Unternehmen kostengünstigste Variante zu finden und Rechtssicherheit für ihr Unternehmen zu schaffen bzw. sicherzustellen.

Die von Herstellern und Importeuren beauftragten Sammel- und Verwertungssysteme werden vom Lebensministerium koordiniert. Dieses hat dafür ergänzend eine so genannte Koordinierungsstelle für Elektroaltgeräte beauftragt. 

Die Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH ist seit Juli 2005 per Bescheid des BMLFUW mit der Erfüllung bestimmter, im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) und der Elektroaltgeräteverordnung, vorgeschriebener Aufgaben, betraut. Dazu zählen insbesondere die Durchführung der Abholkoordinierung bei Sammelstellen, die Öffentlichkeitsarbeit, die Abgeltung von Infrastrukturkostenpauschalen sowie das Berichtswesen an das BMLFUW und an die Europäische Kommission.

In diesem Zusammenhang sind auch Registrierungs- und Meldungsverpflichtungen der Verpflichteten Importeure und Hersteller vorgesehen, die es zu beachten gilt.

Christian Keri

Dr. Christian Keri
Eisenhüttl 89
7543 Kukmirn Österreich


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