Nachhaltige Abfallwirtschaft
Österreich
Keri Consulting
UNTERNEHMENSBERATER, Lobbyist,
Zertifizierter Auditor für WEELABEX
Nachhaltige Abfallwirtschaft soll für ein Unternehmen keine Belastung, sondern ein Beitrag zu zukunftsorientiertem Handeln sein und damit helfen den Wert des Unternehmens zu steigern.
Ich biete Ihnen eine kompetente und effiziente Beratung bei Problemen im Bereich der Abfallwirtschaft, sodass Sie sich vollkommen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Ich unterstütze Sie bei Behördenkontakten und im Bereich der Verwertung und Entsorgung ihrer Abfälle.
Mein Ziel ist ihr Erfolg.
Abfallwirtschaft - Leistungen
Nachhaltige Abfallwirtschaft
Beratung
Ich biete Ihnen eine speziell auf ihre Bedürfnisse und ihre jeweilige Situation abgestimmte Beratung im Bereich der nationalen und internationalen Abfallwirtschaft, erstelle Wirtschaftlichkeitsstudien zur Optimierung ihrer Entsorgungskosten oder Abfallwirtschaftskonzepte zur Vorlage bei Behörden und helfe Ihnen auch gerne bei der Umsetzung von Projekten im Bereich der Abfallwirtschaft einschließlich allfälliger Machbarkeitsstudien.
Verpackung
Sie haben Fragen zur Verpackungsverordnung oder sind nicht sicher,ob Sie alle Bestimmungen einhalten. Sie sind unsicher, ob Sie die Zuordnung zur richtigen Tarifkategorie getroffen haben. Sie haben das Gefühl, sie zahlen zu viel an Lizenzgebühr. Lohnt sich ein Systemwechsel? Es gibt Wettbewerb und Alternativen. Sie exportieren ins europäische Ausland und wollen sicherstellen alle Anforderungen einzuhalten.
Elektronikschrott
Sie haben Fragen zur Elektroaltgeräte- oder Batterienverordnung? Sie sind nicht sicher, ob alle Anforderungen und die aktuellen Stoffverbote eingehalten werden? Sie wollen unabhängige und neutrale Auskünfte über Systemteilnahme, Tarifzuordnung oder überlegen das System zu wechseln? Sie exportieren Produkte ins europäische Ausland und wissen nicht welche Anforderungen Sie dort erwarten?
Altfahrzeuge
Sie zerlegen, demontieren oder reparieren Autos, kennen aber nicht alle damit verbundenen Aufzeichnungs- und Meldepflichten?
Ich helfe Ihnen gerne dabei alle behördlichen Anforderungen zu erfüllen, damit Sie sich ganz auf ihr Geschäft konzentrieren können.
Entsorgungsmanagement
Ihre Abfallentsorgungskosten steigen jährlich? Sie wollen Kosten reduzieren, haben aber nicht die Zeit sich damit intensiv zu beschäftigen. Ich analysiere Ihre Kosten und zeige Ihnen ihr individuelles Einsparungspotential auf. Kein Aufwand aber großer Nutzen!
Abfallwirtschaftskonzepte
Sie sind aufgrund der Größe ihres Betriebes verpflichtet ein Abfallwirtschafts-Konzept zur Vorlage bei der Behörde oder im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zu erstellen?
Mit einfachen Mitteln erstelle ich für Sie nicht nur ein Konzept, sondern Sie sparen damit auch langfristig Kosten.
WEELABEX Audit
Sie betreiben eine Behandlungsanlage für Elektroaltgeräte und wollen sicherstellen, dass alle Anforderungen eingehalten werden? Gleichzeitig wollen Sie auch Partnern gegenüber die Qualität und Ressourceneffizienz ihrer Arbeit zum Ausdruck bringen. Ein einfaches Audit führt zu einem international anerkannten Zertifikat, das Sie zu einem wertvollen Partner für den gesamten europäischen Raum macht.
Neuigkeiten
AWG-Novelle Kreislauf-Wirtschaftspaket am 10. Dezember 2021 veröffentlicht
Die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes bringt einige Veränderungen im Verpackungsbereich. Einzelne Bestimmungen sind bereits in Kraft, andere werden erst mit Beginn 2023 in Kraft treten.
EU-Verordnung zum Kriterium HP 14 „ökotoxisch“
EU-Verordnung zum Kriterium HP 14 „ökotoxisch“ bringt neue gefährliche Abfälle und damit geänderte Behandlungserfordernisse.
Mit der Verordnung (EU) 2017/997 werden Abfälle, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen, auf Basis des Kriteriums HP 14 als gefährlich eingestuft. Somit werden Abfälle, die einen als „die Ozonschicht schädigend“ eingestuften Stoff enthalten, dem der Gefahrenhinweis H420 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zugeordnet ist, sofern die Konzentration dieses Stoffes den Konzentrationsgrenzwert von 0,1 % erreicht oder überschreitet, als gefährlicher Abfall eingestuft.